Wer haftet, wenn etwas passiert?

Jeder Tierhalter haftet gem. §833 BGB. Wenn ein Hund oder ein Pferd einen Schaden anrichtet, ist der Tierhalter verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Jetzt beginnt die Turniersaison und viele Reiter nehmen ihre Reitbeteiligung als Turnierhelfer mit. Dabei ist Vorsicht geboten, denn eine ständige Reitbeteiligung nimmt ebenfalls die Haltereigenschaft an und ist z.Bsp. bei einem Unfall nicht über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgesichert.

Eine rechtzeitige Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes ist daher empfehlenswert.